Wir haben Informationen, dass aktuell im Rahmen von Haustürgeschäften und Werbesendungen versucht wird, einen Zählerwechsel zu veranlassen.
Nach den uns vorliegenden Informationen enthalten die jüngst versandten Werbeschreiben insbesondere die folgenden Aussagen:
· die Installation von Smart Metern sei im jeweiligen Gebiet für die kommenden sechs
Wochen geplant, um den deutschlandweiten Einbau zu unterstützen;
· der Gesetzgeber unterstütze den Einbau von Smart Metern bei Hausbesitzern mit
Batteriespeicher, Wärmepumpe oder Wallbox mit reduziertem Netzentgelt;
· der (wettbewerbliche) Messstellenbetreiber bündele aktuell Kapazitäten im
jeweiligen Ort und könne aufgrund dieser Bündelung ein zeitlich befristetes Angebot (regelmäßig für sechs Wochen) zum kostenlosen Einbau unterbreiten.
Die tatsächlichen rechtlichen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen werden in den Werbeschreiben hingegen nicht bzw. nur knapp dargestellt. Insbesondere fehlen Hinweise auf:
· den zwingenden Abschluss des Messstellenvertrags zwischen Messstellenbetreiber
und Anschlussnutzer/-nehmer;
· das Unternehmen des Messstellenbetreibers;
· den konkreten Vertragsgegenstand;
· die transparente Erläuterung der tatsächlichen Kostenbelastung, die nur in kleiner,
heller Schrift in einer Fußnote zur Verfügung gestellt wird.
In unserem Zuständigkeitsbereich erfolgt der Zählerwechsel im Turnus und es werden die Kunden beim Wechsel auf ein intelligentes Messsystem im Vorfeld informiert. Verzögerungen sind uns aktuell nicht bekannt. Wenn Sie den vorzeitigen Umbau wünschen, können wir Sie im Roll-Out entsprechend einplanen.
Bitte prüfen Sie entsprechende Angebote und wenden sich vor Unterzeichnung von Angeboten zum Zählerwechsel an uns!

