Stromnetz
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Hier können Sie schnell und einfach Auskünfte zum Anlagen- und Leitungsbestand in unserem Netzgebiet anfordern.
Informationen und Dokumente zur Anmeldung und zum Betrieb von Erzeugungsanlagen für Sie zusammengestellt.
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Der EIV ist für die Planung und Einsatzführung einer technischen Ressource (TR) und die Übermittlung der Fahrpläne verantwortlich. So muss er die für den Netzbetreiber erforderlichen Daten der Anlage aktuell und vollständig gemäß den gesetzlichen Verpflichtungen beziehungsweise des BNetzA-Beschlusses zur Informationsbereitstellung (BK6-20-061) bereitstellen. Dazu gehören insbesondere verbindliche Informationen über den prognostizierten Anlageneinsatz und Nichtbeanspruchbarkeiten der Anlage. Der Datenaustausch wird über die Austauschplattform Connect+ (Rolle des Data Providers) abgewickelt. Des Weiteren hat der EIV Aufforderungen zur Anpassung des Anlageneinsatzes zur Unterstützung des Netzbetriebes umzusetzen. Die Rolle wird vom Anlagenbetreiber wahrgenommen, soweit dieser keinen Dritten mit der Wahrnehmung beauftragt. Wir als Ihr Anschlussnetzbetreiber können die Rolle des EIV nicht übernehmen.
Die Marktpartner-ID ist die BDEW-Codenummer für den deutschen Strommarkt gemäß den Festlegungen der EDI@Energy. Mittels der Marktpartner-ID kann jeder Marktteilnehmer und seine jeweilige Rolle im Markt identifiziert werden. Im Redispatch 2.0 wird je Marktrolle (BTR und EIV) eine Marktpartner-ID benötigt. Wenn der Anlagenbetreiber die Rolle des Betreibers der Technischen Ressource (BTR) und die Rolle des Einsatzverantwortlichen (EIV) wahrnimmt, muss dieser zwei Marktpartner-ID beschaffen. Die Marktpartner-ID kann auf der Website der Vergabestelle des BDEW beantragt werden. Beauftragt der Anlagenbetreiber einen Dritten mit der Wahrnehmung der Rollen des BTR und des EIV, ist keine Beantragung der Marktpartner-ID durch den Anlagenbetreiber erforderlich. Dies muss dann der Beauftragte tun, sofern nicht bereits erfolgt.
Die Jahresverbrauchsablesung in unserem Netzgebiet findet jährlich im September statt. Bitte beachten Sie, dass der Abrechnungsturnus Ihres Lieferanten davon abweichen kann und dieser Sie separat um Mitteilung Ihrer Zählerstände bitten kann.
Aktuell haben wir die Firma RZ MESSDIENSTE GbR mit der Ablesung der Zähler in unserem Netzgebiet beauftragt. Die Ableser können sich entsprechend ausweisen.
Sie können uns Ihre Zählerstände per Post, Brief, Fax oder E-Mail mitteilen. Noch bequemer geht’s über unsere Online-Zählerstandserfassung.
Beachten Sie die Hinweise zur Anmeldung von Erzeugungsanlagen und senden Sie die dort hinterlegten Dokumente ausgefüllt an die angegebenen Ansprechpartner.
Ab dem 01.01.2024 müssen Balkonkraftwerke nur noch im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur gemeldet werden. Eine separate Meldung beim Netzbetreiber ist dann nicht mehr notwendig.