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FAQ – häufig gestellte Fragen

Viele Kunden interessieren sich für die gleichen Themen, z. B. „Wie kann ich meinen Zählerstand mitteilen?“ oder „Wie melde ich meine Erzeugungsanlage beim Netzbetreiber an?“ Hier erhalten Sie schnelle Antworten auf häufig gestellte Fragen – per Stichwortsuche oder nach Themen geordnet.

 

Ablesung

Die Jahresverbrauchsablesung in unserem Netzgebiet findet jährlich im September statt. Bitte beachten Sie, dass der Abrechnungsturnus Ihres Lieferanten davon abweichen kann und dieser Sie separat um Mitteilung Ihrer Zählerstände bitten kann.

Aktuell haben wir die Firma RZ MESSDIENSTE GbR mit der Ablesung der Zähler in unserem Netzgebiet beauftragt. Die Ableser können sich entsprechend ausweisen.

Sie können uns Ihre Zählerstände per Post, Brief, Fax oder E-Mail mitteilen. Noch bequemer geht’s über unsere Online-Zählerstandserfassung.

Ihren Zähler können wir nur fernauslesen, wenn bei Ihnen ein intelligentes Messsystem verbaut ist. Dieses besitzt zusätzlich zu Ihrem digitalen Zähler ein Funkmodul, worüber die Daten verschlüsselt an uns übertragen werden.

Einspeisung

Beachten Sie die Hinweise zur Anmeldung von Erzeugungsanlagen und senden Sie die dort hinterlegten Dokumente ausgefüllt an die angegebenen Ansprechpartner.

Ab dem 01.01.2024 müssen Balkonkraftwerke nur noch im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur gemeldet werden. Eine separate Meldung beim Netzbetreiber ist dann nicht mehr notwendig.

Mit dem Marktstammdatenregister (MaStR) wird ein umfassendes behördliches Register des Strom- und Gasmarktes aufgebaut, das von den Behörden und den Marktakteuren des Energiebereichs (Strom und Gas) genutzt werden kann. Für viele energiewirtschaftliche Prozesse stellt das einheitliche und vollständige Register eine Vereinfachung und eine deutliche Steigerung der Datenqualität dar. Behördliche Meldepflichten können durch die zentrale Registrierung vereinheitlicht, vereinfacht oder ganz abgeschafft werden. Das MaStR dient damit auch der Entlastung der Bürgerinnen und Bürger sowie der Unternehmen bei den zahlreichen Meldepflichten.

Die Abrechnung der Stromeinspeisung erfolgt durch uns als Netzbetreiber jeweils zum 31.12. des Jahres und ist unabhängig von der Jahresverbrauchsabrechnung Ihres Lieferanten.

Dies kann folgende Ursachen haben:

  • Sie haben Ihre Anlage nicht ordnungsgemäß bei uns an- bzw. fertiggemeldet.
  • Ihre Anlage wurde gar nicht oder nur unvollständig im Marktstammdatenregister eingetragen.
  • Sie haben eine entsprechende Verzichtserklärung unterzeichnet.
  •  

    Ihre Frage war nicht dabei? Rufen Sie uns gerne an oder schreiben Sie uns eine E-Mail.

     

    Kundenservice
    Telefon: 03681 495-0
    Telefax: 03681 495–1872
    E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

    Stadtwerke Suhl/Zella-Mehlis
    Netz GmbH
    Fröhliche-Mann-Straße 2
    98528 Suhl

    Alle Ansprechpartner

     

    Störungshilfe täglich rund um die Uhr:

    Rufnummer der zentralen Netzleitstelle für Strom- und Erdgasunterbrechung:

    Zentrale Servicerufnummer:
    03681 495-1111
    (Zentrale Netzleitstelle der SWSZ Netz)

     
     

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    siegel regionalversorger2019

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