Weiterhin macht die Stadtwerke Suhl/Zella-Mehlis Netz GmbH gemäß § 4 Abs. 3 der Niederspannungsanschlussverordnung (NAV) öffentlich bekannt, dass die Ergänzenden Bedingungen zur NAV mit Wirkung ab dem 01.01.2022 angepasst wurden.
Die Änderungen sind auf unserer Internetseite abrufbar. Auf Verlangen werden die Ergänzenden Bedingungen von der Stadtwerke Suhl/Zella-Mehlis Netz GmbH an den Anschlussnehmer oder Anschlussnutzer unentgeltlich ausgehändigt.
Die Verordnungen NDAV und NAV regeln jeweils die Allgemeinen Bedingungen, zu denen Netzbetreiber jedermann an ihr Niederspannungs- bzw. Niederdrucknetz anzuschließen sowie den Anschluss zur Entnahme von Strom/Erdgas zur Verfügung zu stellen haben.
Zusätzlich zu den Allgemeinen Bedingungen gelten die Ergänzenden Bedingungen des Netzbetreibers Stadtwerke Suhl/Zella-Mehlis Netz GmbH.
Stadtwerke Suhl/Zella-Mehlis Netz GmbH |
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