Der Übertragungsnetzbetreiber 50 Hertz Transmission GmbH hat den Bilanzkreisvertrag mit der Neckermann Strom AG gekündigt. Der Netzbetreiber SWSZ Netz GmbH hat deshalb den Lieferantenrahmenvertrag mit der Neckermann Strom AG zum 21.12.2021 beendet.
Entsprechende Schreiben an die Neckermann Strom AG sowie Informationen an die Bundesnetzagentur gemäß § 20 Abs. 2 EnWG sind bereits versandt. Die weitere Versorgung mit Strom für die Kunden wird durch den Grundversorger Stadtwerke Suhl/Zella-Mehlis GmbH in der Ersatzversorgung sichergestellt.
Die von der Kündigung betroffenen Kunden werden über den eingetretenen Zustand per Brief durch die SWSZ Netz GmbH informiert. Eventuell geleistete Vorauszahlungen an die Neckermann Strom AG können von der SWSZ Netz GmbH nicht erstattet oder verrechnet werden. Forderungen der betroffenen Kunden hinsichtlich der Vorauszahlungen sind daher ausschließlich direkt an die Neckermann Strom AG zu richten.
Jeder Kunde hat die Möglichkeit bis zum 31.12.2021 den aktuellen Zählerstand mitzuteilen, dieser wird zur Abrechnung mit der Neckermann Strom AG berücksichtigt. Wird kein Zählerstand mitgeteilt, erfolgt eine rechnerische Ermittlung auf Basis des Vorverbrauches.
Wir gehen davon aus, dass sich der zuständige Grundversorger mit den betroffenen Kunden zeitnah in Verbindung setzen wird.
Suhl, 20. Dezember 2021