Der Netzbetreiber SWSZ Netz GmbH kann die Strommengen ab 09.11.2019 nicht mehr dem Bilanzkreis der Energiegenossenschaft Rhein-Ruhr eG zuordnen. Die Mengenbilanzierung ist Voraussetzung, dass der Lieferant seine Kunden im Netzgebiet der SWSZ Netz GmbH beliefern kann. Dies ist mit der Kündigung ab diesen Terminen nicht mehr möglich.
Der zuständige Grundversorger, Stadtwerke Suhl/Zella-Mehlis GmbH wurde über den entstandenen Zustand informiert. Die Energiegenossenschaft Rhein-Ruhr eG erhält für die Kunden eine Schlussrechnung durch die SWSZ Netz GmbH. Die weitere Versorgung mit Strom und Erdgas für die Kunden wird durch den Grundversorger in der Ersatzversorgung sichergestellt.
Die von der Kündigung betroffenen Kunden werden über den eingetretenen Zustand per Brief durch die SWSZ Netz GmbH informiert. Eventuell geleistete Vorauszahlungen an die Energiegenossenschaft Rhein-Ruhr eG können von der
SWSZ Netz GmbH nicht erstattet oder verrechnet werden. Forderungen der betroffenen Kunden hinsichtlich der Vorauszahlungen sind daher ausschließlich direkt an die Deutsche Energie GmbH zu richten.
Jeder Kunde hat die Möglichkeit bis zum 29.11.2019 den aktuellen Zählerstand mitzuteilen, dieser wird zur Abrechnung mit der Energiegenossenschaft Rhein-Ruhr eG berücksichtigt. Wird kein Zählerstand mitgeteilt, erfolgt eine rechnerische Ermittlung auf Basis des Vorverbrauches.
Für einen Wechsel zu einem neuen Lieferanten ihrer Wahl setzen sich betroffene Kunden bitte mit diesem in Verbindung. Dieser wird alles Notwendige für sie veranlassen.
Wir gehen davon aus, dass sich der zuständige Grundversorger, die Stadtwerke Suhl/Zella-Mehlis GmbH, mit den betroffenen Kunden zeitnah in Verbindung setzen wird.
Suhl, 08.November 2019