Der Übertragungsnetzbetreiber 50 Hertz Transmission GmbH und der Markgebietsverantwortliche haben die Bilanzkreisverträge mit der BEV Bayrische Energieversorgungs-GmbH gekündigt. Der Netzbetreiber SWSZ Netz GmbH hat deshalb die Lieferantenrahmenverträge mit der BEV Bayrische Energieversorgungs-GmbH zum 01.02.2019 beendet. Entsprechende Schreiben an die BEV Bayrische Energieversorgungs-GmbH sowie Informationen an die Bundesnetzagentur gemäß § 20 Abs. 2 EnWG sind bereits versandt.
Die weitere Versorgung mit Strom und Erdgas für die Kunden wird durch den Grundversorger Stadtwerke Suhl/ Zella-Mehlis GmbH in der Ersatzversorgung sichergestellt. Die von der Kündigung betroffenen Kunden werden über den eingetretenen Zustand per Brief durch die SWSZ Netz GmbH informiert.
Eventuell geleistete Vorauszahlungen an die BEV Bayrische Energieversorgungs-GmbH können von der SWSZ Netz GmbH nicht erstattet oder verrechnet werden. Forderungen der betroffenen Kunden hinsichtlich der Vorauszahlungen sind daher ausschließlich direkt an die BEV Bayrische Energieversorgungs-GmbH zu richten.
Jeder Kunde hat die Möglichkeit bis zum 15.02.2019 den aktuellen Zählerstand mitzuteilen, dieser wird zur Abrechnung mit der BEV Bayrische Energieversorgungs-GmbH berücksichtigt. Wird kein Zählerstand mitgeteilt, erfolgt eine rechnerische Ermittlung auf Basis des Vorverbrauchs.
Wir gehen davon aus, dass sich der zuständige Grundversorger mit den betroffenen Kunden zeitnah in Verbindung setzen wird.
Suhl, 31. Januar 2019