Wir wurden darüber unterrichtet, dass der Übertragungsnetzbetreiber bzw. der Marktgebietsverantwortliche die Bilanzkreise der Enversum GmbH beendete. Vor diesem Hintergrund entzieht die Stadtwerke Suhl/Zella-Mehlis Netz GmbH (SWSZ Netz GmbH) außerordentlich der Enversum GmbH den Netzzugang zu unserem Strom-/Erdgasverteilnetz.
Der Netzbetreiber SWSZ Netz GmbH hat die Lieferantenrahmenverträge mit der Enversum GmbH zum 08.05.2018 im Strombereich bzw. 10.05.2018 im Erdgasbereich gekündigt, da diese Firma die Energielieferungen nicht mehr sicherstellen kann.
Die Lieferantenrahmenverträge bilden die Grundlage dafür, dass die Enversum GmbH ihre Kunden im Netzgebiet der SWSZ Netz GmbH beliefern kann. Dies ist mit der Kündigung ab diesen Terminen nicht mehr möglich.
Entsprechende Schreiben an die Enversum GmbH sowie Informationen an die Bundesnetzagentur gemäß § 20 Abs. 2 EnWG sind bereits versandt.
Der zuständige Grundversorger, die Stadtwerke Suhl/Zella-Mehlis GmbH wurde über den eingetretenen Zustand informiert. Die Enversum GmbH erhält für die Kunden eine Schlussrechnung durch die SWSZ Netz GmbH. Die weitere Versorgung mit Strom und Erdgas für die Kunden wird durch den Grundversorger in der Ersatzversorgung sichergestellt.
Die von der Kündigung betroffenen Kunden werden über den eingetretenen Zustand per Brief durch die SWSZ Netz GmbH informiert.
Eventuell geleistete Vorauszahlungen an die Enversum GmbH können von der SWSZ Netz GmbH nicht erstattet oder verrechnet werden. Forderungen der betroffenen Kunden hinsichtlich der Vorauszahlungen sind daher ausschließlich direkt an die Enversum GmbH zu richten.
Jeder Kunde hat die Möglichkeit, bis zum 16.03.2018 den aktuellen Zählerstand mitzuteilen, dieser wird zur Abrechnung mit der Enversum GmbH berücksichtigt. Wird kein Zählerstand mitgeteilt, erfolgt eine rechnerische Ermittlung auf Basis des Vorverbrauches.
Für einen Wechsel zu einem neuen Lieferanten ihrer Wahl setzen sich betroffene Kunden bitte mit diesem in Verbindung. Dieser wird alles Notwendige für sie veranlassen.
Wir gehen davon aus, dass sich der zuständige Grundversorger mit den betroffenen Kunden zeitnah in Verbindung setzen wird.
Suhl, 12. März 2018