Entsprechend § 36 Energiewirtschaftsgesetz hat der zuständige Netzbetreiber zum Stichtag 01.07.2021 den Grundversorger in seinem Netzgebiet festzustellen. Grundversorger ist jeweils das Energieversorgungsunternehmen, dass die meisten Haushaltskunden in einem Netzgebiet der allgemeinen Versorgung beliefert.
Unsere Feststellung ist fristgerecht für den Zeitraum 01.01.2022 bis 31.12.2024 erfolgt. Für das Netzgebiet der Stadtwerke Suhl/Zella-Mehlis Netz GmbH ist der Grundversorger die Stadtwerke Suhl/Zella-Mehlis GmbH.
Entsprechend §36 Abs. 3 EnWG gelten im Falle eines Wechsels des Grundversorgers die von Haushaltskunden mit dem bisherigen Grundversorger geschlossenen Energielieferverträge zu den im Zeitpunkt des Wechsels geltenden Bedingungen fort.