Das EnWG sieht in § 21b Abs. 3a unter bestimmten Bedingungen ab dem 1. Januar 2010 den Einbau von Messeinrichtungen vor, die dem jeweiligen Anschlussnutzer den tatsächlichen Energieverbrauch und die tatsächliche Nutzungszeit widerspiegeln.
Diese Vorgabe umfasst Gebäude, die neu an das Energieversorgungsnetz angeschlossen oder einer größeren Renovierung unterzogen werden.
Nach Vorgabe des EnWG § 21b Abs. 3b bietet die SWSZ Netz GmbH vorwiegend im Haushaltbereich allen Anschlussnutzern auf Wunsch je einen elektronischen Zähler für Gas und Strom laut jeweils gültigem Preisblatt für den Messstellenbetrieb an. Außerhalb des Zählerturnusses ist der Zählerwechsel auf Wunsch des Kunden kostenpflichtig.
Die Preisblätter für die Netzentgelte Gas und Strom der SWSZ Netz GmbH gelten unverändert.
Die SWSZ Netz GmbH wird sich den Zählereinbau durch den jeweiligen Anschlussnutzer per schriftlichem Auftrag bestätigen lassen und ihn darin auffordern, die tariflichen Gegebenheiten, insbesondere im Hinblick auf die höheren Preis für den MSB, vorab mit seinem Gas- bzw. Stromlieferanten abzustimmen.