Der Netzbetreiber verwendet für die Abwicklung des Transportes an Letztverbraucher bis zu einer maximalen stündlichen Ausspeiseleistung von 500 Kilowatt und bis zu einer maximalen jährlichen Entnahme von 1,5 Millionen Kilowattstunden vereinfachte Verfahren (Standardlastprofile).
Nach Überprüfung der Lastprofile gemäß KOV VI erfolgt zum 01.12.2013 die Umstellung der Lastprofile von der Ausprägung 03 auf 04.
Zur Anwendung kommen ab 01.12.2013 folgende Lastprofile der TU München:
Lastprofil |
Codierung BDEW 2008 |
Einfamilienhäuser |
D14 |
Mehrfamilienhäuser |
D24 |
Bäckereien |
BA4 |
sonstige betriebliche Dienstleistungen |
BD4 |
Beherbergung |
BH4 |
Gaststätten |
GA4 |
Gartenbau |
GB4 |
Handel |
HA4 |
haushaltsähnliche Gewerbebetriebe |
MF4 |
Bürogebäude und ähnliche |
KO4 |
Metall und Kfz |
MK4 |
Papier und Druck |
PD4 |
Wäschereien |
WA4 |
Die Berechnung erfolgt mit der Formel:

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Bei Gewerbelastprofilen erfolgt mit dem Faktor F die Korrektur für die entsprechenden Wochentage:
F(Mo) |
F(Die) |
F(Mi) |
F(Do) |
F(Fr) |
F(Sa) |
F(So) |
||||||||
Wochentagsfaktoren |
1,03 |
1,03 |
1,02 |
1,03 |
1,01 |
0,93 |
0,94 |
2. Modalitäten Mehr- und Mindermengen
Mehr- und Mindermengen sind zwischen dem Transportkunden und dem Netzbetreiber finanziell auszugleichen.
Die Abrechnung der Mehr- und Mindermengen erfolgt jährlich nach der Ablesung durch den Netzbetreiber auf Basis der tatsächlich gemessenen Ausspeisemenge sowie der nach dem jeweiligen Standardlastprofil normierten Energiemenge.
Für die stündlichen strukturellen Abweichungen zwischen den normierten Mengen nach Standardlastprofil und dem allokierten tatsächlichen Verbrauch wird auf jede entnommene kWh ein Zuschlag in Rechnung gestellt.