Als grundzuständiger Messstellenbetreiber sind wir im Rahmen des Messstellenbetriebsgesetzes verpflichtet Messstellen mit einer modernen Messeinrichtung auszustatten. Hierbei handelt es sich um einen zeitgemäßen digitalen Stromzähler, der Ihren bisherigen Zähler ersetzt und den Stromverbrauch besser veranschaulicht.
Die SWSZ Netz GmbH ist gesetzlich verpflichtet, ab dem 01.01.2018 ausschließlich moderne Messeinrichtungen einzubauen. Deshalb werden wir im Laufe des Zählerturnus die Stromzähler gegen moderne Messeinrichtungen ausgetauscht.
Der Zählerwechsel selbst ist für Sie kostenlos. Ermöglichen Sie bitte dem von uns beauftragten Mitarbeiter den ungehinderten Zugang zum Zähler. Die von uns beauftragten Mitarbeiter können sich ausweisen. Bitte haben Sie Verständnis, wenn es beim Wechsel zu einer kurzen Stromunterbrechung kommt. Vielen Dank!
Durch die gesetzlich vorgegebene Einführung von modernen Messeinrichtungen kommt es zu Anpassungen der Preise für den Messstellenbetrieb. Die geltenden Preise für den Messstellenbetrieb sind auf unserer Internetseite veröffentlicht. Die Berechnung der Preise für den Messstellenbetrieb erfolgt von der SWSZ Netz GmbH, wie gewohnt über Ihren Stromlieferanten, sofern Sie mit diesem nichts anderes vereinbart haben.
Die Wahl eines anderen Messtellenbetreibers bleibt für Sie weiterhin bestehen, wenn dieser den einwandfreien Messtellenbetrieb gemäß Messtellenbetriebsgesetz gewährleistet.
Weitere Informationen rund um den Messstellenbetrieb und die neuen Messeinrichtungen finden Sie unter dem Punkt Veröffentlichung nach § 37 MsbG.
Sollten Sie die Voraussetzungen aufgrund Ihres Verbrauches oder der Einspeiseleistung erfüllen, erfolgt zusätzlich der Einbau eines Smart-Meter-Gateways. Zusammen mit der modernen Messeinrichtung wird diese Technik intelligentes Messsystem genannt. Der Einbau von Gateways erfolgt nach separater Information entsprechend der Vorgaben des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI).