Informationspflichten des grundzuständigen Messstellenbetreibers gemäß § 37 Messstellenbetriebsgesetz (MsbG)
Das am 02. September 2016 in Kraft getretene Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) regelt die Rahmenbedingungen zur schrittweisen Ausstattung der Letztverbraucher und Anlagenbetreiber mit modernen Messeinrichtungen und intelligenten Messsystemen. Von 2017 bis 2032 sollen schrittweise alle herkömmlichen Stromzähler ersetzt werden.
Der Messstellenbetrieb für digitale Messtechnik ist Aufgabe des grundzuständigen Messstellenbetreibers. Die Stadtwerke Suhl/Zella-Mehlis Netz GmbH nimmt als grundzuständiger Messstellenbetreiber nach dem Messstellenbetriebsgesetz innerhalb seines Netzgebiets die Aufgabe des Messstellenbetriebs wahr, soweit nicht ein Dritter diesen nach den §§ 5 oder 6 MsbG durchführt.
Seit 2017 werden durch die SWSZ Netz GmbH ausschließlich moderne Messeinrichtungen eingebaut, welche die alten Zähler nach und nach ersetzen.
Nach der Zulassung von intelligenten Messsystemen dreier unabhängiger Hersteller durch das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik folgte am 31.01.2020 die entsprechende Markterklärung der Systeme. Die SWSZ Netz GmbH plant bis Ende 2020 die ersten intelligenten Messsysteme zu installieren. Ab 2021 soll dann der komplette Rollout folgen.
Die SWSZ Netz GmbH wird, soweit dies nach § 30 MsbG technisch möglich und nach § 31 MsbG wirtschaftlich vertretbar ist, als grundzuständiger Messstellenbetreiber Messstellen an ortsfesten Zählpunkten mit intelligenten Messsystemen wie folgt ausstatten:
- bei Letztverbrauchern mit einem Jahresstromverbrauch über 6.000 Kilowattstunden sowie bei solchen Letztverbrauchern, mit denen eine Vereinbarung nach § 14a des Energiewirtschaftsgesetzes besteht,
- bei Anlagenbetreibern mit einer installierten Leistung über 7 Kilowatt.
Der grundzuständige Messstellenbetreiber kann Letztverbraucher und Einspeiseanlagen auch unterhalb der oben genannten Grenzwerte optional mit intelligenten Messsystemen ausstatten.
Soweit nach MsbG nicht die Ausstattung einer Messstelle mit intelligenten Messsystemen vorgesehen ist und soweit dies nach § 32 wirtschaftlich vertretbar ist, haben wir als grundzuständiger Messstellenbetreiber Messstellen an ortsfesten Zählpunkten bei Letztverbrauchern und Anlagenbetreibern mindestens mit modernen Messeinrichtungen auszustatten.
Für Messstellen mit registrierender Leistungsmessung (RLM) sowie für Einspeiseanlagen wurde vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik aktuell noch keine Markterklärung laut den Vorgaben nach § 24 Abs. 1 MsbG abgegeben. Sobald diese Feststellung vorliegt, wird die SWSZ Netz GmbH auch hier mit dem Rollout beginnen.
Gemäß Messstellenbetriebsgesetz werden die im Netzgebiet der SWSZ Netz GmbH betroffenen Netzkunden mit einer Vorlaufzeit von drei Monaten über den vorgesehenen Einbau moderner Messeinrichtungen bzw. intelligenter Messsysteme schriftlich informiert. Der Anschlussnehmer bzw. Anschlussnutzer muss den Einbau mME bzw. iMSys dulden und den entsprechenden Preis je Jahresverbrauch bezahlen.
Nach aktuellem Stand (30.06.2020) sind folgende Zähler von einer verpflichtenden Umrüstung betroffen:
- ca. 31.800 Stk. Messeinrichtungen zum Umbau auf moderne Messeinrichtungen und
- ca. 2.900 Stk. Messeinrichtungen zum Umbau auf intelligente Messsysteme.
Zur Ausstattung der Messstellen mit moderner Messeinrichtung nach den §§ 29 bis 32 MsbG gehört als Standardleistung die Durchführung des Messstellenbetriebs im nach § 3 erforderlichen Umfang. Demnach umfasst der Messstellenbetrieb folgende Aufgaben:
- der Einbau, Betrieb und die Wartung der Messeinrichtung
- die eichrechtskonforme Messung der entnommenen, verbrauchten und eingespeisten Energie sowie die Messwertaufbereitung
- der technische Betrieb der Messstelle
- die form- und fristgerechte Datenübertragung der jährlichen Arbeitswerte
- Manuelle Erfassung der Zählerstände
Bei der Ausstattung von Messstellen mit intelligenten Messsystemen umfasst die Standardleistung folgende Aufgaben:
- die Plausibilisierung und Ersatzwertbildung im Smart-Meter-Gateway und die standardmäßig erforderliche Datenkommunikation
- bei Letztverbrauchern mit einem Jahresverbrauch von höchsten 10.000 Kilowattstunden maximal die tägliche Bereitstellung von Zählerstandsgangdaten des Vortages ggü. dem Energielieferanten und Netzbetreiber
- die Bereitstellung von Informationen wie z. B. den tatsächlichen Energieverbrauch oder die tatsächliche Nutzungszeit nach § 61 an eine Kundenanzeige oder ein Online-Portal
- die Bereitstellung von Informationen über das Potenzial intelligenter Messsysteme z. B. hinsichtlich der Überwachung des Energieverbrauchs
- das Bereithalten einer Kommunikationslösung, mit der bis zu zweimal am Tag eine Änderung des Schaltprofils sowie einmal täglich die Übermittlung eines Netzzustandsdatums herbeigeführt werden kann
- die Anbindung von Erzeugungsanlagen nach EEG und KWKG
- die Anbindung von Messeinrichtungen für Gas
- die Erfüllung der Pflichten zu Geschäftsprozessen, Datenformaten und Abrechnungsprozessen, Verträgen oder zur Bilanzierung
Die Entgelte für den Messstellenbetrieb für intelligente Messsysteme und moderne Messeinrichtungen können dem veröffentlichten Preisblatt „Messstellenbetrieb für moderne Messeinrichtungen und intelligente Messsysteme“ gemäß Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) entnommen werden.
Das Preisblatt steht unter dem Vorbehalt künftiger Anpassungen. Im Falle der Aktualisierung, erfolgt eine erneute Veröffentlichung des Preisblatts.
Moderne Messeinrichtung - mME
Eine moderne Messeinrichtung ist eine Messeinrichtung, die den tatsächlichen Stromverbrauch und die tatsächliche Nutzungszeit widerspiegelt. Sie kann mit Hilfe eines Smart-Meter-Gateways sicher in ein Kommunikationsnetz eingebunden werden. Der Letztverbraucher kann somit seinen Energieverbrauch besser beurteilen und Rechnungen nachvollziehen sowie Maßnahmen zur Energieeinsparung treffen.
Intelligentes Messsystem - iMSys
Unter einem intelligenten Messsystem ist die Erweiterung einer modernen Messeinrichtung um ein Kommunikationsmodul, dem sogenannten Smart-Meter-Gateway, zu verstehen. Das Smart Meter Gateway - versehen mit einem Siegel des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik - ermöglicht eine datenschutz- und datensicherheitskonforme Einbindung von Zählern in ein intelligentes Kommunikationsnetz. Mit einem intelligenten Messsystem kann der Letztverbraucher künftig Informationen über seinen Energieverbrauch über eine lokale Anzeigeeinheit bzw. ein Online-Portal abrufen.